Krankensalbung

Die Krankensalbung, Krankenölung, Heilige Ölung, früher auch Letzte Ölung ist die salbende Stärkung für Seele und Leib in Todesgefahr, z.B. vor einer schweren Operation oder im Alter.

Jesus selber heilte Kranke: Blinde, Lahme, Aussätzige und Besessene. Mit diesen Machttaten machte er deutlich, dass das Reich Gottes mit ihm angebrochen sei (Mt 11,2-6 EU). Lk 10,9 EU enthält den allgemeinen Auftrag an die Jünger, zu heilen. In Jak 5,13-15 EU wird die Praxis der Urgemeinde dargestellt, die bereits die wesentlichen Elemente der Krankensalbung umfassten:

  • Gebet
  • Salbung mit Öl
  • Sündenvergebung

Namensgebung dieses Sakramentes

Das Sterbesakrament war seit der Frühen Kirche bis zum Inkrafttreten des Rituale Romanum 1614 die heilige Kommunion als Wegzehrung (viaticum); seitdem galt die Krankensalbung, "letzte Ölung" genannt, als Sterbesakrament. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte die Kommunion wieder in den Mittelpunkt der Sterbebegleitung, während die jetzt kirchenamtlich so genannte "Krankensalbung" auch Menschen gespendet werden soll, die wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr geraten, jedoch sich noch nicht in äußerster Lebensgefahr befinden.

Spender der Krankensalbung

Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester und nur er. Jedem Priester ist es erlaubt, das gesegnete Öl mit sich zu führen, um im Notfall das Sakrament der Krankensalbung spenden zu können. Die Seelsorger und die Angehörigen der Kranken haben dafür zu sorgen, dass die Kranken zur rechten Zeit die Hilfe dieses Sakraments erfahren.

Die Spendung der Krankensalbung

Das Öl ist reines Olivenöl. Auch in anderen Kulturen war Öl als Heilmittel seit altersher in Gebrauch und diente auch kultischen Zwecken, z.B. um Könige oder Priester zu salben.

Wenn der Kranke dazu in der Lage ist, kann der Salbung die Beichte vorausgehen und der Empfang der Kommunion folgen. Falls der Kranke aufgrund seines Zustandes dazu nicht mehr fähig ist, wirkt das Sakrament der Krankensalbung als völlige Sündenvergebung ohne Beichte. Ein Sakrament kann nur Lebenden gespendet werden. Jedoch auch wenn der Mensch "klinisch tot" ist, soll das Sakrament noch zwei Stunden später und länger bedingungsweise gespendet werden, da der genaue Todeszeitpunkt nicht mit der Feststellung des klinischen Todes übereinstimmen muss.

Die heutige Praxis geht dahin, das Sakrament der Krankensalbung im Falle einer ernstlichen Erkrankung, auch bei psychischen Erkrankungen, zu spenden, man kann es auch mehrmals im Leben empfangen. Ein Missbrauch ist es, in Altenheimen allen, die es gerade möchten, dieses Sakrament zu spenden.

Kontakt:

Bzgl. der Spendung des Sakraments der Krankensalbung wenden Sie sich bitte an:

Pfarramt Rülzheim
Am Deutschordensplatz 12 | 76761 Rülzheim
Tel: 07272/919527 | Fax: 07272/919509
pfarramt.ruelzheim@bistum-speyer.de

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