Firmung

In der Firmung bestätigen die Jugendlichen nach Taufe und Kommunion öffentlich ihr Ja zum Glauben. In ganz besonderer Weise wird die Taufe vollendet und bekräftigt. Es ist der letzte Schritt zur vollen Aufnahme in die Gemeinschaft der katholischen Kirche. Der Begriff „Firmung“ kommt von dem lateinischen Wort "confirmare" und heißt übersetzt "festmachen" und "bestätigen".

Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof oder der Weihbischof bzw. ein vom Bischof beauftragter Priester, dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit Chrisam, einem wohlriechenden Öl, ein Kreuz auf die Stirn und spricht: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Die Firmung vermittelt in besonderer Weise den Heiligen Geist, der am Pfingstfest den Aposteln geschenkt wurde. Er ermutigt, stärkt und beauftragt zu einem bewussten Leben als Christ in der Nachfolge Jesu. Der Gefirmte kann sicher sein: „Gott steht zu Dir, er verlässt dich nicht.“

Die Firmung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Die Jugendlichen müssen zum Zeitpunkt der Firmung mindestens 15 Jahre alt sein. Sie werden rechtzeitig vor Beginn der Firmvorbereitung angeschrieben.

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